:Start:

Benutzername: 
Passwort: 

 

AnwaltssucheFragen & AntwortenAuktionRechtsschutzBestOffers
Fachartikel

Fachartikel suchen

allgemein (4)
Arbeit und Karriere (10)
Ausländerrecht (0)
Auto und Verkehr (2)
außergerichtliche Konfliktbeilegung (0)
Banken und Börse (0)
Bildung (0)
Ehe und Familie (2)
(7)
Freizeit (0)
Haus und Wohnung (3)
Internationale Rechtsangelegenheiten (0)
Internet und neue Medien (0)
Kapitalanlage und Beratung (0)
Kaufrecht und Handelsrecht (0)
Medizinrecht (6)
Nachbarschaftsrecht (0)
Recht der Anwälte und Notare (0)
Schadenersatz (0)
Sonstiges (2)
Soziales und Gesundheit (0)
Staat und Behörden (0)
Steuern und Beratung (2)
Strafrecht und Polizei (0)
Transport- und Speditionsrecht (0)
Urlaub und Reise (1)
Verbraucher und Alltag (0)
Vereinsrecht (0)
Versicherung und Schadenersatz (1)
Vertragsrecht (0)
Wirtschaft und Unternehmen (2)

 

 

Erbschaft führt zu Kürzung der Sozialleistungen.
Erben und Vererben

47 von 98 Usern fanden diesen Fachartikel hilfreich.

09.02.2010
Rechtsanwalt Werner-Nalbach, Thorsten

Nach Urteil des Sozialgerichts Koblenz, bleibt für den Erben am Schluss weniger.

Nach gerichtlicher Auffassung handelt es sich bei einer Erbschaft um ein Einkommen, welches in jedem Fall auf soziale Leistungen anzurechnen ist (Az. S 6 AS 1070/08). Eine ältere Frau, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, hat von Ihrer verstorbenen Tante einen Betrag von etwa 7.000,00 € geerbt. Nach Bekanntgabe der Erbschaft teilte die zuständige Behörde den Betrag der Erbschaft auf zwölf Monate auf und kürzte die Leistungen der Erbin dementsprechend. Die Erbin klagte vor dem Sozial-gericht Koblenz, da ihrer Meinung nach eine Erbschaft keinesfalls als Einkommen, son-dern als Vermögen eingestuft werden könne und bei einer solchen geringen Summe nicht in der Berechnung der zu zahlenden Leistungen berücksichtigt werden dürfe.
Das Sozialgericht hingegen ist anderer Meinung und wies die Klage ab. Laut Gericht sei Vermögen rein rechtlich betrachtet nur, was ein Hilfeempfänger bei Beginn der Be-darfszeit bereits besitze. Alles, was der Betroffene währen der Bedarfszeit wertmäßig zusätzlich erhalte, gelte hingegen als Einkommen. Die Behörde habe somit zurecht die Leistungen gekürzt.

www.alles-recht.de

dieser Fachartikel war hilfreich | dieser Fachartikel konnte mir nicht weiterhelfen

zur Übersicht


Kommentare: Kommentar abgeben

zur Übersicht



AnwaltsNote.de
Home
Rechtsanwalts- und Mandanten-Tools
Transparenz im Anwaltsmarkt
neu registrieren
Funktionsweise
Fachartikel
Link zu uns
Kontakt
Fragen & Antworten
Fragen & Antworten anzeigen
neue Frage stellen
Richtlinien für Fragen
Richtlinien für Anwalts-Punkte
Für Anwälte
Überblick
Profil freischalten
Awalts FAQ
Unrichtige Daten melden
Überblick Bewertungen
Mit uns werben
Kleingedrucktes
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Datenschutz
Impressum