:Start:

Benutzername: 
Passwort: 

 

AnwaltssucheFragen & AntwortenAuktionRechtsschutzBestOffers
Fachartikel

Fachartikel suchen

allgemein (4)
Arbeit und Karriere (10)
Ausländerrecht (0)
Auto und Verkehr (2)
außergerichtliche Konfliktbeilegung (0)
Banken und Börse (0)
Bildung (0)
Ehe und Familie (2)
Erben und Vererben (7)
Freizeit (0)
Haus und Wohnung (3)
Internationale Rechtsangelegenheiten (0)
Internet und neue Medien (0)
Kapitalanlage und Beratung (0)
Kaufrecht und Handelsrecht (0)
(6)
Nachbarschaftsrecht (0)
Recht der Anwälte und Notare (0)
Schadenersatz (0)
Sonstiges (2)
Soziales und Gesundheit (0)
Staat und Behörden (0)
Steuern und Beratung (2)
Strafrecht und Polizei (0)
Transport- und Speditionsrecht (0)
Urlaub und Reise (1)
Verbraucher und Alltag (0)
Vereinsrecht (0)
Versicherung und Schadenersatz (1)
Vertragsrecht (0)
Wirtschaft und Unternehmen (2)

 

 

Schmerzensgeld bei schiefsitzender Zahnprothese.
Medizinrecht

44 von 88 Usern fanden diesen Fachartikel hilfreich.

09.02.2010
Rechtsanwalt Werner-Nalbach, Thorsten

Wenn dem Zahnarzt nachweislich ein vermeidbarer Behandlungsfehler unterläuft, kann der Patient Schmerzensgeld geltend machen.

Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt kann ein Patient Schmerzensgeld für eine schiefsitzende Zahnprothese geltend machen, so lange dem Zahnarzt ein vermeidbarer Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann (Az. 8 U 31/07). Die Höhe des Schmerzensgeldes wird hierbei nach der Intensität der Schmerzen bemessen. Mit seinem Urteil hob das Oberlandesgericht Frankfurt die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Essen auf.

Eine Patientin hatte geklagt, weil ihr ein Zahnarzt die Zahnprothese nicht ordnungsgemäß angepasst und eingesetzt hat. Der Patientin entstanden so massive Probleme und Schmerzen beim Kauen. Nachdem auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Problematik nicht behoben wurde, machte die Patientin Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 € geltend und wechselte den Zahnarzt.

Im Gegensatz zum Landgericht Essen fand das Oberlandesgericht Frankfurt die Schmerzensgeldforderung der Patientin durchaus berechtigt. Allerdings nur in Höhe von 2.500,00 €. Nach Meinung des Landgerichts Essen hätte die Patientin noch weitere Nachbesserungsversuche durchführen lassen müssen. Die Richter des OLG Frankfurt hingegen erachteten es als durchaus verständlich, dass ein Patient nach zwei vergeblichen Versuchen das Vertrauen in den behandelnden Arzt verloren habe.

www.jusvital.de

dieser Fachartikel war hilfreich | dieser Fachartikel konnte mir nicht weiterhelfen

zur Übersicht


Kommentare: Kommentar abgeben

zur Übersicht



AnwaltsNote.de
Home
Rechtsanwalts- und Mandanten-Tools
Transparenz im Anwaltsmarkt
neu registrieren
Funktionsweise
Fachartikel
Link zu uns
Kontakt
Fragen & Antworten
Fragen & Antworten anzeigen
neue Frage stellen
Richtlinien für Fragen
Richtlinien für Anwalts-Punkte
Für Anwälte
Überblick
Profil freischalten
Awalts FAQ
Unrichtige Daten melden
Überblick Bewertungen
Mit uns werben
Kleingedrucktes
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Datenschutz
Impressum