| Verjährung, Energielieferung
Frage von question
gestellt am 25.11.2009 im Fachgebiet Vertragsrecht
unentgeltliche Beratung
Energieversorger unterliegen mit ihrer nachträglichen Leistungsberechnung anscheinend keinerlei Verjährung.
Wenn man das Urteil vom OLG Düsseldorf vom 21.01.2009 liest, können sie Jahrzehnte unbehelligt nachberechnen.
Kennen Sie für ähnliche Fälle anderslautende Urteile ?
Welche(r) Anwälte/Anwalt sind/ist der Meinung, daß spätestens beim BGH die Verjährungsfrist von drei Jahren auch für nachberechnete Leistungen der Energieversorger gelten könnte ?
Da es sich hier um die Kontaktaufnahme handelt, wird die Frage mit 0 Euro bewertet.... |