| Antwort von Rechtsanwalt Werner-Nalbach, Thorsten
am 29.03.2010 46 von 87 Usern fanden diese Antwort hilfreich.
Guten Tag,
grundsätzlich können Sie direkt zu dem Notar gehen.
Es gibt keine Verpflichtung zuvor nochmals zu einem Anwalt zu gehen.
In der Praxis wird dieses oftmals gemacht, da die Musterverträge nicht für jeden Einzelfall gedacht sind und die Verträge angepasst und verbessert werden können. Weiterhin ergeben sich bei der Gründung eine Reihe von Rechtsfragen, die der Notar nicht abklären wird, so z.B. die Verletzung von Namensrechten.
Der Notar betreut eher neutral, während Sie von einem Anwalt eine interessengerechte Beratung erhalten.
Die Einschaltung eines Anwalts führt aber immer zu höheren Gründungskosten.
Bei dem Notar können Sie regelmäßig Kosten senken, wenn Sie einen eigenen Vertrag mitbringen. Diesen sollten Sie zur Terminsvorbereitung per Email an den Notar senden. So kann die Angelegenheit schneller bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Werner-Nalbach
Rechtsanwalt
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